Gewerbegenehmigung Spanien


- Los Cristianos, Teneriffa -



Die Gewerbegenehmigung in Spanien wird von der Gemeinde erteilt.

Folglich hat jede Gemeinde besondere Voraussetzungen für die Antragsstellung.

In Los Cristianos, Gemeinde Arona, wird für die Eröffnungslizenz eines Restaurants folgende Unterlagen verlangt.
  1. Projekt eines Bauingenieurs in Bezug auf die Lokalität und die Aktivität, die in Los Cristianos in dem Geschäftslokal
    ausgeübt wird.
  2. Gründungsurkunde der spanischen GmbH oder Einzelfirma.
  3. Anmeldung des spanischen Unternehmens bei der Sozialversicherung.
  4. Mietvertrag oder Erwerbsurkunde über das Geschäftslokal
  5. Zahlbeleg der gemeindlichen Verwaltungsgebühr.
Wir beraten Sie gerne in ganz Spanien bei der Firmengründung und Eröffnung Ihres Geschäftslokals.

In unserer Rechts- und Steuerkanzlei in Los Cristianos steht Ihnen unser Team für den Steuer- und Buchhaltungsservice persönlich zur Verfügung.


Dieser Text wurde von RA D.Luickhardt erstellt. Die Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Beitrag ersetzt keine Einzelfallberatung.
Stand: November 2008
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