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S.L. SatzungUnser Service der Gesellschaftsgründung beginnt mit der Ausarbeitung Ihrer individuellen Gesellschaftssatzung auf der Basis der gesetzlichen Mindestvoraussetzungen. Die Satzung einer spanischen Gesellschaft ist ein wesentlicher Bestandteil jedes Unternehmens in dieser Rechtsform, da das Verhältnis unter den Gesellschaftern und dem Geschäftsführungsorgan geregelt wird. Jedem Organ werden Rechte und Pflichten zugeordnet. Beachtenswert ist, dass die Gesellschafter einer spanischen S.L. bei der Gründung einen in dem gesetzlichen Rahmen eingegliederten Gestaltungsspielraum haben, den sie während des Bestehens der Gesellschaft meist nicht mehr haben, da die erforderlichen Mehrheiten für Satzungsänderungen meist nicht mehr erreicht werden. Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass jede Provinz in Spanien in der Zulassung von Satzungen Ihre Besonderheiten aufweist, wenngleich die wesentliche gesetzliche nationale Grundlage im Gesetz 2/1995 über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung niedergelegt ist (sociedad de la responsabilidad limitada). Vermerk: zum 1.9.2010 trat das neue Kapitalgesellschaftsgesetz in Kraft, welches das Gesetz 2/1995 ablöst
Die Satzung wurde von RA D.Luickhardt kommentiert. Die Haftung ist ausgeschlossen. Es sei darauf hingewiesen, dass die kommentierte Satzung in keinem Fall eine umfassende Einzelfallberatung ersetzt, da gerade Gesellschaftsgründung sorgfältig durchgeführt werden muss, um eine solide Grundlage für unternehmerische Krisen zu bieten. Rechtslage: November 2010 |
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