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Deutsches Erbrecht in Spanien Deutsches Erbrecht findet auf jeden Erbfall in Spanien Anwendung, wenn der Verstorbene die deutsche Nationalität am Todestage hatte. Deshalb ist die deutsche Erbrechtsreform, die am 02.07.2009 vom Bundestag beschlossen wurde, auch für die spanische Rechtspraxis von Bedeutung. Änderungen:
Stand: Juli 2009 Dieser Text wurde von RA D.Luickhardt erstellt. Die Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Beitrag ersetzt keine Einzelfallberatung. |
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