Deutsches Erbrecht in Spanien


Neuerungen im Erbrecht 2009



Deutsches Erbrecht findet auf jeden Erbfall in Spanien Anwendung, wenn der Verstorbene die deutsche Nationalität am Todestage hatte.

Deshalb ist die deutsche Erbrechtsreform, die am 02.07.2009 vom Bundestag beschlossen wurde, auch für die spanische Rechtspraxis von Bedeutung.

Änderungen:

  1. Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe
  2. Erweiterung der Stundungsgründe
  3. Abkürzung der Verjührung: Die Verjährung familien- und erbrechtlicher Ansprüche war bislang 30 Jahre, und wird nunmehr auf 3 Jahre verkürzt.
  4. Gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch: bislang wurde die Schenkung stets einem Pflichtteilsanspruch zur Bemessung hinzuaddiert, wenn sie nicht mindestens 10 Jahre vor dem Todestag lag. Jetzt soll die Schenkungssummierung abgestuft werden, so dass für jedes Jahr 1/10 weniger der Schenkungssumme zum Pflichtteilsanspruch addiert wird.
  5. Pflegeleistungen beim Erbausgleich werden besser honoriert.






Stand: Juli 2009
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