Erbschaftssteuer auf Bankvermögen

Bei einem Todesfall eines Inhabers eines sogenannten spanischen Nichtsteuerresidentenkontos wird dieses durch die Bank blockiert bis die Erbschaftssteuer in Spanien bezahlt ist.

Unsere deutsch-spanische Rechts-und Steuerkanzlei bieten Ihnen folgenden Service an:

Es versteht sich, dass Sie als Erbe aus Ihrem Heimatland nicht anreisen müssen, sondern wir wickeln für Sie die gesamte Erbschaftsangelegenheit in Spanien ab.
  1. Notarielle Erbschaftsannahme
  2. Einholung der Bankzertifikate bezüglich der Konten des Verstorbenen
  3. Erstellung der Erbschaftssteuererklärung
  4. Bezahlung der Erbschaftssteuer
Bei der Bezahlung der Erbschaftssteuer stellt sich höufig die Frage, ob das auf dem blockierten Bankkonto deponierte Geld für die Bezahlung der Erbschaftssteuer benutzt werden kann.

Wir prüfen dies in jedem Einzelfall und bei der Kooperationsbereitschaft der Bank ist es möglich, soweit das spanische Bundesland es zulässt.

Die andalusische und kanarische Finanzbehörde lassen die Bezahlung der Erbschaftssteuer mit bankbestätigtem Scheck, der auf das gesperrte Konto belastet wird, zu.

Wir stehen Ihnen für die Planung Ihrer spanischen Erbschaft, als Nachlassverwalter und Abwicklung Ihrer Erbschaft in ganz Spanien zur Verfügung.

Mehr informationen unter www.anwalt-spanien.com und www.meinrechtinspanien.de




Dieser Text wurde von RA D.Luickhardt erstellt. Die Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Beitrag ersetzt keine Einzelfallberatung.

Stand: 04/2009
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