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Erbschaftssteuer Spanien
Berechnung: erst wird der geerbte Vermögenswert ermittelt. Als Besteuerungsgrundlage wird der nächstniedrige Betrag ausgewählt und so die Steuerschuld festgestellt. Bsp. Sie erben 100.000 €, als Besteuerungsgrundlage gelten 79.880,52 €, die Steuerschuld ist folglich 9.166,06 € und der Steuersatz beträgt 16,15%. Dieser Steuersatz wird auch auf den sich ergebenden Differenzbetrag zwischen dem geerbten Vermögen und der Besteuerungsgrundlage angewendet (hier 100.000 - 79.880,52 = 20.119,48). Es ergibt sich eine weitere Steuerschuld von 3.249,30 €. Zusammen gerechnet sind das 12.415,36 €. Korrekturfaktoren wie Vorvermögen und Steuerklasse verändern die Steuerschuld nachträglich. Dieser Text wurde von RA D.Luickhardt erstellt. Die Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Beitrag ersetzt keine Einzelfallberatung. |
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