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GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS IN SPANIENEine seriöse Rechtsberatung im spanischen Steuer- und Gesellschaftsrecht sollte nicht darauf ausgerichtet sein, dem Mandanten eine spanische S.L. neuzugründen oder schnellstmöglich zu verkaufen, sondern eine Analyse durchzuführen, welche Gesellschaftsform dem Unternehmer bestmöglich dient, seine wirtschaftlichen Interessen mit der Firmengründung umzusetzen. Denn schliesslich haben wir an dem lang andauernden Erfolg unseres Mandanten Interesse. Trotzdem fragen viele deutsche Unternehmer gezielt nach der spanischen S.L.. Dies ergibt sich daraus, dass in Deutschland die GmbH oder auch GmbH & Co. KG weit verbreitet sind und die spanische S.L. in juristischer Sicht der GmbH grundsätzlich vergleichbar ist. Die spanische S.L. ist ebenso wie die deutsche GmbH eine juristische Person. Damit entsteht die Abschirmwirkung zwischen den Vermögensmassen. Das private Vermögen der Gesellschafter wird kein Haftungsgegenstand für Gläubiger der S.L..Steuerlich ist die S.L. in zweierlei Hinsicht nicht nur vorteilhaft.
Unser Angebot für die Gesellschaftsgründung umfasst die wesentlichen Gründungsformalitäten. Bei Vorlage einer notariellen Vollmacht müssen Sie nicht einmal in Spanien zugegen sein, obgleich wir Ihre Präsenz vorziehen. Honorar: Gesellschaftsgründung S.L.: 1500,-€ Notarkosten, Register und Steuern: ca. 600,-€ Unser Spezialgebiet ist die Gründung von Gesellschaften auf den Kanarischen Inseln, wie Teneriffa, Gran Canaria. Dort können Sie in den Genuss der Steuersparmodelle ZEC und RIC gelangen. Statt einer Körperschaftssteuerlast von 25 - 32,5 % auf dem spanischen Festland, zahlen Sie dort nur bis zu 5 % Körperschaftssteuer. Rechtslage: 16.04.2009 Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu. |
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