GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS IN SPANIEN

Eine seriöse Rechtsberatung im spanischen Steuer- und Gesellschaftsrecht sollte nicht darauf ausgerichtet sein, dem Mandanten eine spanische S.L. neuzugründen oder schnellstmöglich zu verkaufen, sondern eine Analyse durchzuführen, welche Gesellschaftsform dem Unternehmer bestmöglich dient, seine wirtschaftlichen Interessen mit der Firmengründung umzusetzen. Denn schliesslich haben wir an dem lang andauernden Erfolg unseres Mandanten Interesse. Trotzdem fragen viele deutsche Unternehmer gezielt nach der spanischen S.L.. Dies ergibt sich daraus, dass in Deutschland die GmbH oder auch GmbH & Co. KG weit verbreitet sind und die spanische S.L. in juristischer Sicht der GmbH grundsätzlich vergleichbar ist. Die spanische S.L. ist ebenso wie die deutsche GmbH eine juristische Person. Damit entsteht die Abschirmwirkung zwischen den Vermögensmassen. Das private Vermögen der Gesellschafter wird kein Haftungsgegenstand für Gläubiger der S.L..

Steuerlich ist die S.L. in zweierlei Hinsicht nicht nur vorteilhaft.
  • Es besteht ein fester Mindeststeuersatz von 25 % bis zur Steuerbemessungsgrundlage von 120.202,41 €. Darüberhinaus beträgt der Steuersatz 30 % für die sogenannte mittelständische S.L..
  • Die Buchhaltung muss nach dem spanischen Handelsgesetzbuch fachmännisch geführt werden. Dadurch entstehen Kosten, die eine Einzelfirma grundsätzlich nicht hat. Wir bieten diesen Service schon ab 150.-€ monatlich an.
Zu Ihrer Orientierung möchten wir Ihnen aufzeigen, welche anderen Rechtsformen in Spanien existieren. Wir führen in jedem Einzelfall eine Analyse zu Ihrer Firmengründung in Spanien durch, um festzustellen, inwieweit andere Rechtsformen für Sie günstiger sind.
  1. Insbesondere für Existenzgründer mit geringem Eigenkapital ist die Einzelfirma, auch Trabajador autónomo, empresa individual oder profesional genannt, eine interessante Rechtsform. Ein Vorteil ist sicherlich die Ausnutzung der Einkommensteuerprogression, die bei 24 % beginnt. Der Nachteil ist die Haftung mit dem Privatvermögen auch für Geschäftsverbindlichkeiten.
  2. Die Sociedad Civil wird in Deutschland als Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezeichnet. In der Baubranche und bei Freiberuflern findet sie oft Anwendung, da die Gründung sehr schnell und unkompliziert ist.
  3. Die Sociedad Anónima wird in Deutschland als Aktiengesellschaft bezeichnet. Interessant ist diese Rechtsform bei Grossprojekten, die einen hohen Fremdkapitalanteil haben. Ein Börsengang kann in der Zukunft angestrebt werden.
  4. Die Sociedad limitada Nueva Empresa ist eine Sonderform der Sociedad Limitada, die sich nicht durchsetzen konnte. Der wesentliche Grund für die fehlende Akzeptanz liegt darin, dass die herkömliche Sociedad Limitada wirtschaftlich als die professionelle Variante gilt und daher weiterhin von Steuerberatern und Rechtsanwälten benutzt wird.
  5. Die Sociedad Patrimonial ist seit dem 01.01.2007 nicht mehr gesetzlich vorgesehen. Sie wird damit ganz abgeschafft. Der Gesetzgeber ermöglicht die steuerneutrale Auflösung.
  6. Lediglich genannt werden die anderen Rechtsformen: Sociedad colectiva, Sociedad comanditaria, Sociedad comanditaria por acciones, Sociedad cooperativa.
Überblick über die wesentlichen Gründungsformalitäten einer spanischen S.L.
  • Reservierung des Gesellschaftsnamens im zentralen Handelsregister von Madrid. Ihr Vorteil: Unsere Kanzlei in Madrid pflegt einen ständigen Kontakt mit dem zentralen Handelsregister, so dass das Reservierungszertifikat schneller in unserem Besitz ist.
  • Formulierung und Gestaltung der Gesellschaftssatzung. Diese Satzung wird von unseren Rechtsanwälten gestaltet. Die Verwendung einer Standardsatzung ist nicht zu empfehlen, da die Gesellschaftssatzung die gesamten internen Rechtsbeziehungen der Gesellschaft dauerhaft regelt.
  • Den Notartermin in Spanien nehmen wir für Sie wahr. Die erste Hauptversammlung wird von uns vorbereitet und durchgeführt. Wir betreuen Sie in Spanien stets in deutscher Sprache.
  • Nach der Gründung der spanischen S.L. erledigen wir die Formalitäten vor der Steuerbehörde. Die Gesellschaft erhält eine Steuernummer und wird in den verschiedenen Steuerregistern angemeldet. Wir stehen Ihnen als Fiskalvertreter in Spanien zur Verfügung.
  • Wir erledigen die Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherungsbehörde. Sollten Sie Arbeitnehmer beschäftigen, werden wir die Arbeitsverträge gestalten und die Anmeldung vornehmen.
  • Das Geschäftslokal wird angemeldet und wenn erforderlich, wird eine Eröffnungslizenz bei der Gemeinde beantragt.


Unser Angebot für die Gesellschaftsgründung umfasst die wesentlichen Gründungsformalitäten. Bei Vorlage einer notariellen Vollmacht müssen Sie nicht einmal in Spanien zugegen sein, obgleich wir Ihre Präsenz vorziehen.

Honorar: Gesellschaftsgründung S.L.: 1500,-€
Notarkosten, Register und Steuern: ca. 600,-€

Unser Spezialgebiet ist die Gründung von Gesellschaften auf den Kanarischen Inseln, wie Teneriffa, Gran Canaria. Dort können Sie in den Genuss der Steuersparmodelle ZEC und RIC gelangen. Statt einer Körperschaftssteuerlast von 25 - 32,5 % auf dem spanischen Festland, zahlen Sie dort nur bis zu 5 % Körperschaftssteuer.

Rechtslage: 16.04.2009

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