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Sie müssen nicht persönlich in Spanien anwesend sein. Mit einer Vollmacht, erstellt beim spanischen Konsulat in Deutschland, erledigen wir für Sie die oben genannten Schritte. Selbstverständlichkeit ist die Betreuung in deutscher Sprache. Nach erfolgter Gesellschaftsgründung bieten wir Ihnen die Erledigung der Buchhaltung (Buchführung, Erstellung der Bilanzen) und aller Steuerpflichten in Spanien an. |
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