Spanisches Gesellschaftsrecht



Gründung einer sociedad limitada in Spanien:
Die Firmen – und Unternehmensgründung in Spanien ist mittlerweile unser Tätigkeitsschwerpunkt.
Als moderne Wirtschaftskanzlei bieten wir eine umfassende und langfristige Betreuung Ihres Unternehmens in Spanien. Sie können jederzeit über unsere deutsche Kanzlei die spanische Gesellschaft kontrollieren und Daten abfragen. Unsere Rechts – und Steuerkanzlei bietet nicht nur die Gründung der Gesellschaft in Spanien, sondern auch die langfristige Betreuung..... -     weiter    -



Steuerprüfung Spanien - Steuerprüfung spanische SL vor dem spanischen Finanzamt
Die Prüfung der Besteuerungsgrundlage kann eine Einzelfirma genauso wie die spanische SL oder die spanische SA als Kapitalgesellschaften treffen....... -     weiter    -



Existenzgründung in Spanien für Kleinunternehmer mit der SLNE:
Die SLNE ist für den Kleinunternehmer skizziert, der die Haftungsbegrenzung wünscht, aber keine grössere unternehmerische Aktivität anstrebt...... -     weiter    -



Satzung der spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.):
Unser Service der Gesellschaftsgründung beginnt mit der Ausarbeitung Ihrer individuellen Gesellschaftssatzung auf der Basis der gesetzlichen Mindestvoraussetzungen.
Die Satzung einer spanischen Gesellschaft ist ein wesentlicher Bestandteil jedes Unternehmens in dieser Rechtsform, da das Verhältnis unter den Gesellschaftern und dem Geschäftsführungsorgan geregelt wird. ..... -     weiter    -



Geschäftsführer einer spanischen S.L.:
Die Geschäftsführer werden von den Gesellschaftern gewählt und aufgrund der Bestimmungen in der Satzung der Gesellschaft bezahlt. Es gibt in der Praxis eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Geschäftsführergehälter zu bestimmen. .... -     weiter    -



Steuervergünstigung durch Investition in das Anlagevermögen einer spanischen Kapitalgesellschaft (S.L.):
Im spanischen Körperschaftssteuergesetz ist in den Artikeln 35 bis 44 LIS die Steuervergünstigung bei bestimmten Investitionen geregelt.
Auf den kanarischen Inseln gilt die RIC, die eine weitergehende Sonderregelung darstellt.
Für unsere Kunden zählen wir die Bereiche der Investitionen auf, die gefördert werden, wobei die Aufzählung nur auszugsweise erfolgt..... -     weiter    -








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