Grundbuchamt Spanien – Grundbuchauszug Spanien

Das Grundbuchamt wird in Spanien zentral elektronisch geführt.

Damit haben alle unsere Kunden die Möglichkeit innerhalb weniger Tage einen spanischen Grundbuchauszug zu erhalten.

Da das spanische Grundbuch öffentlich ist, kann auch von Dritten das Immobilieneigentum überprüft werden.

Für uns als fachkundige Rechtsanwälte gibt der Grundbuchauszug wesentliche Hinweise, inwieweit noch weitere Nachforschungen durchgeführt werden müssen.

Deshalb ist es wichtig zu beachten, dass der elektronische Grundbuchauszug stets einer gründlichen fachkundigen Analyse bedarf.

Zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass der Eintrag in das spanische Grundbuch deklarativ ist, damit wird ausgesagt, dass man Immobilieneigentum schon mit der Unterschrift unter die notarielle Kaufurkunde erwirbt und nicht erst bei Eintragung in das spanische Grundbuch.

Wir überprüfen für Sie die Eintragung der Immobilie/Grundstückes im Grundbuch und schicken Ihnen die Auswertung innerhalb 48 Stunden zu.

Honorar: 40,- EURO zzgl. MwSt.

Neben dem Grundbuchauszug besorgen wir selbstverständlich auch den Handelsregisterauszug einer spanischen Gesellschaft mit deutschen Erläuterungen.

Honorar: 40,- EURO zzgl. MwSt.
Hauptbüro Deutschland


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88074 Meckenbeuren

Tlf:  07542-937982
Fax: 07542-937984


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