Hausverlosung - Immobilienverkauf in Spanien

Immobilienverkauf durch Hausverlosung in Österreich als auch in Grossbritannien.

Solche Informationen erscheinen auch in der spanischen Presse.

Die ersten Versuche des Immobilienverkaufes durch Verlosung in Spanien auf privater Ebene scheiterten durch den Eingriff der Finanzbehörden.

Zum einen sind Losverkäufe genehmigungspflichtig, da der Staat Kontrollpflichten zum Schutz der Teilnehmer hat.

Die einzelnen Regionen können Verordnungen erlassen, die die Verlosung regulieren.

Die Region der Kanarischen Inseln verlangt vom Organisator des Losverkaufes einen Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und eine Hinterlegung einer Banksicherheit von 10%.

Zudem ist der Personenkreis der Antragsberechtigten beschränkt. Nicht jedermann kann somit eine Losveranstaltung organisieren.

Zum anderen sind Steuern und Gebühren auf den Losverkauf abzuführen.

In der Einkommensteuer ist eine Steuervorauszahlung von 18 % des Immobilienwertes vorzunehmen.

Die Spielsteuer beträgt bei privaten Losverkäufen 15 % der Erträge und 5 % bei Losverkäufen, die einem Gemeinwohlinteresse dienen. Die Grunderwerbsteuer und andere Steuern, die bei einem gewöhnlichen Immobilienkauf anfallen, sind ebenso zu beachten.

Die Zulassung der Immobilienverlosung als wirtschaftlicher Antrieb für den Immobilienmarkt ist vom spanischen Gesetzgeber hinsichtlich dem Antragsverfahren und der eigentlichen Durchführung zu privaten Zwecken noch explizit zu regeln.

Sollten Sie eine Verlosung Ihrer Immobilie in Spanien erwägen, beraten wir Sie hinsichtlich der rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen und der Durchführbarkeit.

Hausverlosung in Spanien – Notwendige Schritte

Unsere deutsch-spanische Rechts und Steuerkanzlei, D.Cano & D.Luickhardt, begleitet Ihre Hausverlosung gleichwohl wo die Immobilie in Spanien gelegen ist.

Unsere Leistungen:

  1. Antragsverfahren vor der zuständigen Behörde in Madrid
  2. Vorbereitung der notariellen Eröffnungsurkunde der Losveranstaltung
  3. Eröffnung des treuhänderischen Kontos für die Loszahlungen
  4. Vorbereitung der Verlosungsveranstaltung
  5. Gewinnerbenachrichtigung
  6. Eigentumsrechtlicher Übertragungsakt und grundbuchrechtliche Umschreibung
  7. Erfüllung aller Steuerpflichten, Steuerliche Vertretung in Spanien
Zur Vorbereitung des Antragsverfahrens, benötigen wir von Ihnen die folgenden Informationen:
  1. Persönliche Daten des Immobilieneigentümers mit NIE Nummern
  2. Kaufurkunde der Immobilie und aktueller Grundbuchauszug
  3. Bewertungsgutachten über die Immobilie
  4. Gewünschte Losanzahl, Loseinzelwert

Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 16.02.2009

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