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Spanisches ImmobilienrechtServicepaket Immobilienkauf/verkauf Spanien: Unser Rechts- und Steuerservice beim Immobilienkauf/verkauf in Spanien beinhaltet folgende Leistungen: Abklärung der Verfügungsberechtigung des Verkäfers, Abfrage beim Grundbuchamt, Überprüfung der Grundbuchdaten, Kaufvertragsgestaltung als Entwurf für die notarielle Urkunde, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation..... - weiter - Grundbuchabfrage Spanien: Wir überprüfen für Sie die Eintragung der Immobilie/Grundstückes im Grundbuch und schicken Ihnen die Auswertung innerhalb 48 Stunden zu. Honorar: 40,- EURO zzgl. MwSt. ..... - weiter - Hausverlosung in Spanien: Sollten Sie eine Verlosung Ihrer Immobilie in Spanien erwägen, beraten wir Sie hinsichtlich der rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen und der Durchführbarkeit...... - weiter - NIE Nummer: NIE Nummer Spanien – Unabdinglich für den Immobilienkauf in Spanien. Seit 1.1.2007 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein spanischer Notar keinen Immobilienkauf mehr beurkunden darf, wenn die NIE Nummer nicht vorgelegt wird...... - weiter - Steuerpflichten für Immobilieneigentümer in Spanien nach der spanischen Steuerreform 2007: Mit der Steuerreform in Spanien, die zum 1.1.2007 in Kraft trat, wird die Wertzuwachsbesteuerung auf Gewinne aus Immobilienverkäufen modifiziert...... - weiter - Steuerpflichten für Immobilieneigentümer in Spanien: Diese Zusammenfassung geht von dem Sachverhalt aus, dass der Immobilieneigentümer in Spanien nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, da er sich weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält. Mit anderen Worten handelt es sich um einen Eigentümer von einer Ferienimmobilie in Spanien..... - weiter - Teilungsversteigerung einer Immobilie: Die Teilungsversteigerung gehört grundsätzlich zum Gebiet der Zwangsvollstreckung in Spanien. Voraussetzung für die Teilungsversteigerung ist ein Titel, den man in der Regel durch eine Teilungsklage erhält. Mit der Teilungsklage wird das Recht des Miteigentümers einer Immobilie in Spanien, jederzeit frei über seinen Miteigentumsanteil verfügen zu können, durchgesetzt...... - weiter - |
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