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NIE Nummer SpanienAktueller rechtlicher Hinweis 2012:Stand: 6.1.2012 Das spanische Innenministerium hat mit sofortiger Wirkung angeordnet, dass die Beantragung von den sogenannten NIE Nummern ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft darstellt. Damit können wir ab sofort nicht mehr mittels Vorlage einer Vollmacht die NIE Nummer für Sie beantragen, sondern Sie müssen im spanischen Konsulat in Deutschland persönlich den Antrag stellen. Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne behilflich bei der Antragsstellung beim spanischen Konsulat in Deutschland. Anschriften der spanischen Konsulate in Deutschland Die NIE Nummer ist unbedingte Voraussetzung für Rechtsgeschäfte in Spanien, ohne die NIE Nummer kann keine Steuererklärung abgegeben werden. Bislang konnten wir für Sie mittels Vollmacht die NIE Nummer beantragen, jetzt ist der Antrag von Ihnen persönlich, in der Regel, beim spanischen Konsulat in Deutschland zu stellen, dort besteht eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten. Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Die NIE Nummer in Spanien ist die Identifikationsnummer für jeden Staatsbürger, der nicht die spanische Staatsbürgerschaft besitzt und in Spanien Rechtsgeschäfte tätigen möchte. Seit 1.1.2007 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein spanischer Notar keinen Immobilienkauf mehr beurkunden darf, wenn die NIE Nummer nicht vorgelegt wird. Die Kontrollinstanz ist das Grundbuchamt, welches eine notarielle Kaufurkunde, ohne den Ausweis von NIE Nummern nicht eintragen darf. Die NIE Nummer wird zur Steuernummer, auch NIF genannt, wenn die natürliche Person bei der spanischen Finanzbehörde angemeldet wird. Für unsere Kunden beantragen wir die NIE Nummer in Spanien kostenlos. Die Bearbeitungszeit ist in der Regel 2 Wochen. Hierfür benötigen wir eine notarielle Vollmacht und 3 amtlich beglaubigte Kopien des Personalausweises. Sollten Sie die NIE Nummer nicht dringend benötigen, können Sie die NIE Nummer auch beim spanischen Konsulat, welches für Ihren Wohnort in Deutschland, Schweiz oder Österreich zuständig ist, persönlich beantragen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 60 Tagen dauern. Hinweis: Nicht nur beim Immobilienkauf in Spanien, auch die Erbschaftsannahme in Spanien erfordert unbedingt die Vorlage der NIE Nummer, nicht nur wegen der persönlichen steuerlichen Zuordnung der spanischen Erklärung der Erbschaftssteuer.
Dieser Text wurde von Rechtsanwalt, Abogado inscrito D.Luickhardt erstellt.
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