INVESTITION SOLARENERGIE SPANIEN - Einspeisevergütung Solarstromproduktion



Die neue spanische Einspeisevergütung in der Photovoltaik beträgt ab dem 29.9.2008
  1. 32 Cent / Kwh für Dachanlagen von mehr als 20 KW Leistung
  2. 34 Cent / Kwh für Dachanlagen von weniger als 20 KW Leistung
  3. 32 Cent / Kwh für Bodenanlagen
Diese Einspeisetarife gelten nur vorübergehend und werden nach Erfüllung von installierten Kontingenten kontinuierlich gesenkt.

Die jährliche Herabsenkung soll 10 % nicht übersteigen.

Das erste Kontingent besteht aus 400 MW, 2 Drittel davon gelten den Dachanlagen.

Die Einspeisevergütung wird über 25 Jahre lang bezahlt und gemäss der aktuellen Regelung an den Preissteigerungsindex (IPC) angepasst.




Im Überblick wird dargelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Anlage zur Erzeugung von Solarstrom in Andalusien genehmigungsfähig ist.
Diese Ausführungen ersetzen keine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte, da die Kenntnis über die detaillierte Vorgehensweise entscheidend ist.

Für eine Anlage zur Solarstromerzeugung von bis zu maximal 100 Kilowatt, sind folgende Kriterien zu beachten.
  • Darstellung des Bauvorhabens anhand einer Basisdarstellung
    Hierin ist darzustellen, welche primären Rohstoffe zur Stromerzeugung, abgesehen von Solarenergie benutzt werden, sowie der Wirkungsgrad der Anlage und der Anschlussknoten an das Hauptnetz.
    Weiterhin zu beachten.
    1. Wirtschaftliche Durchführbarkeit
    2. Betreiberdaten
    3. Sicherheitsvorschriften
  • Antrag für den Anschluss bei der Betreiberin des Stromverteilungs - Hauptnetzes mit den technischen Daten.
  • Antrag des Betreibers, in ein spezielles Register aufgenommen zu werden, welches die Produzenten von Solarstrom für ein besonderes Vergütungssystem – Régimen especial - qualifiziert und damit berechtigt, für den in das Hauptnetz eingespeisten Strom ein Entgelt zu verlangen.
    Zunächst erfolgt eine Voreintragung mit Erteilung einer Registernummer. Die endgültige Eintragung muss innerhalb von den darauffolgenden zwei Jahren erfolgen.
  • Abnahme der fertiggestellten Solarstromanlage von der autonomen Aufsichtsbehörde.
    Zuvor muss ein sogenanntes Boletín erstellt werden.
  • Einspeisevertrag mit den Hauptnetzbetreibern.
    Diese sind verpflichtet, diesen Vertrag abzuschliessen. Die Vertragsgestaltung übernehmen wir. Nach Inbetriebnahme wird im monatlichen Abstand dem Hauptnetzbetreiber eine Rechnung gestellt. Diese Rechnung hat bestimmte Formerfordnisse zu erfüllen. Die Erfüllung dieser Rechnung hat innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen.
  • Antrag bei der zuständigen Behörde der Autonomen Region auf die endgültige Eintragung in das oben genannte Register, unter Vorlage der Dokumente aus den Punkten 4 und 5.


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Herr RA D.Luickhardt hat diese Information zur Investition in Solarenergie Spanien erstellt. Eine Einzelfallberatung wird dadurch nicht ersetzt. Die Haftung wird ausgeschlossen.
Stand: November 2008
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