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INVESTITION SOLARENERGIE SPANIEN - Einspeisevergütung SolarstromproduktionDie neue spanische Einspeisevergütung in der Photovoltaik beträgt ab dem 29.9.2008
Die jährliche Herabsenkung soll 10 % nicht übersteigen. Das erste Kontingent besteht aus 400 MW, 2 Drittel davon gelten den Dachanlagen. Die Einspeisevergütung wird über 25 Jahre lang bezahlt und gemäss der aktuellen Regelung an den Preissteigerungsindex (IPC) angepasst. Im Überblick wird dargelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Anlage zur Erzeugung von Solarstrom in Andalusien genehmigungsfähig ist. Diese Ausführungen ersetzen keine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte, da die Kenntnis über die detaillierte Vorgehensweise entscheidend ist. Für eine Anlage zur Solarstromerzeugung von bis zu maximal 100 Kilowatt, sind folgende Kriterien zu beachten.
Nutzen Sie den Service einer deutsch – spanischen Wirtschaftskanzlei mit 23-jähriger Praxiserfahrung. Wir gründen Ihr Unternehmen in Spanien, beraten und begleiten Sie bei Behördenformalitäten, Vertragsgestaltung sowie bei Steuer und Buchhaltung. Herr RA D.Luickhardt hat diese Information zur Investition in Solarenergie Spanien erstellt. Eine Einzelfallberatung wird dadurch nicht ersetzt. Die Haftung wird ausgeschlossen. Stand: November 2008 |
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