Schrottimmobilien – Schadensersatzpflicht der Banken



Gehören Sie zu der Personengruppe, die in Ostdeutschland in den Neunziger Jahren zu erstellende Immobilien auf Plan oder zu renovierende Immobilien erwarben, um in den Genuss von Steuersparmodellen und relativ hohen Renditen durch Immobilienwertsteigerungen und Mietzinsversprechungen zu kommen, dann sollten Sie mit unserer Rechtsanwaltskanzlei Kontakt aufnehmen, um den Sachverhalt juristisch zu erörtern.

Aus juristischer Sicht gilt:

Die Banken haben nach Ansicht des höchsten deutschen Zivilgerichts (BGH) eine Schadensersatzpflicht, wenn
  1. Ein institutionalisiertes Zusammenwirken zwischen dem Verkäufer der Immobilie und der finanzierenden Bank vorliegt.
  2. Konkreter Wissensvorsprung der finanzierenden Bank über die wesentliche Abweichung des Kaufpreises vom Verkehrswert.
  3. Arglistige Täuschung des Anlegers durch unrichtige Wertangaben
Schrottimmobilien Fälle – Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche auf Erfolgshonorarbasis.





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Rechtslage: September 2009

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