Schweizer Erbrecht in Spanien





Stirbt ein Schweizer mit letztem Wohnsitz in Spanien, stellt sich die Frage nach dem anzuwendenden materiellen Erbrecht.

Die Schweizer Gesetze sehen vor, dass das Kollisionsrecht des letzten Wohnsitzstaates das anzuwendende Erbrecht regelt.

Das spanische Zivilrecht knüpft das materielle Erbrecht an die Staatsangehörigkeit zum Todeszeitpunkt.

Hier ist bedeutsam, ob eine Gesamtverweisung stattfindet oder nur eine Verweisung in das materielle Erbrecht.

Damit ist grundsätzlich Schweizer Erbrecht anzuwenden, es sei denn, in einem Testament oder in anderen Verfügungen von Todes wegen, wurde ausdrücklich bestimmt, dass spanisches Erbrecht Anwendung findet.

Diese Bestimmungen sollten von einem fachkundigen Juristen formuliert werden, um Streitigkeiten über die Anwendbarkeit von schweizer oder spanischem Recht zu vermeiden.








Dieser Text wurde von RA D.Luickhardt erstellt. Die Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Beitrag ersetzt keine Einzelfallberatung.
Stand: 2006
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