AKTUELL 16.09.2011: Neueinführung Vermögenssteuer in Spanien



Wir berechnen in 24 Stunden Ihre Vermögenssteuerlast.

Detailinformationen:

Die Vermögenssteuer besteht seit 1991, ist jedoch steuerlich durch eine 100% Vergünstigung und Freistellung von der Erklärungspflicht praktisch seit 01.01.2008 verschwunden gewesen.

Die sogenannte Wiedereinführung soll nur befristet bis zum 31.12.2012 erfolgen.

Die erste Fälligkeit der Vermögenssteuer erfolgt am 31.12.2011.

Es gelten folgende Freibeträge: Wohnung des ständigen Wohnsitzes: 300.000,00 EUR.

Grundfreibetrag: Mindestens 700.000,00 EUR, für Nichtsteuerresidenten und Steuerresidenten gleichermassen, wobei die spanischen Regionen (Comunidades Autonomas) noch höhere Freibeträge festsetzen können.

Wichtig für die Nichtsteuerresidenten in Spanien ist, dass sie nach Art.6 verpflichtet sind, einen steuerlichen Vertreter in Spanien zu bestellen.

Informationen zur Steuerrepräsentanz in Spanien

Unser SERVICE: Steuervertretung in Spanien

Mit dem 01.01.2013 wird die Vermögenssteuer wieder ausser Kraft gesetzt, in dem wieder eine Vergünstigung von 100% eingeführt wird. Letztlich ist es eine politische Massnahme um Vermögensbestände sichtbar zu machen.

Rechtslage: 16.09.2011

AKTUELL 2011:

Für Nicht-Residenten in Spanien wurden zum 01. Januar 2011 folgende Modelle (Steuererklärung) abgeschafft:

Modell 212 - Gewinn bei Verkauf Immobilien, Modell 215 - Mieteinnahmen.

Modell 210 bleibt als einziges Modell zur Erklärung der Einnahmen für Nicht-Residenten in Spanien.




Steuerliche Änderungen für das Jahr 2008/2009

Die Vermögenssteuer wurde mit einem Gesetz vom 23.12.2008 für das ganze Jahr 2008, rückwirkend zum 1.1.2008, mit einer Vergünstigung zu 100 % für alle Steuerpflichtigen belegt.

Damit wurde die Vermögenssteuer im gesamten spanischen Staatsgebiet abgeschafft und nicht wie bislang nur in einzelnen Regionen Spaniens.

Für Nichtsteuerresidenten hat dies die Folge, dass das Modell 214 im Jahre 2009 keine Anwendung mehr findet.

Es finden nunmehr die Modelle 210 und 215 Anwendung.

Wir erledigen für Sie das Ausfüllen und die Abgabe der Steuererklauml;rung beim spanischen Finanzamt.

Honorar: 80,- EUR





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Rechtslage: 16.09.2011

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