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Die spanische S.L. ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Deshalb ist eine ordentliche kaufmännische Buchhaltung nach dem Handelsgesetzbuch zu führen, sowie
Diese Steuer- und Buchhaltungspflichten gelten in eingeschränktem Umfang für sogenannte INAKTIVE Gesellschaften und sogenannte VERMÖGENSVERWALTUNGSGESELLSCHAFTEN, die nur Immobilien halten. Die Nichterfüllung dieser Pflichten sind leichte bis schwere Steuervergehen nach der spanischen Abgabenordnung, Art. 29.2 c), 198, 203 LGT. Wir bieten Ihnen einen zuverlässigen und kompetenten BUchhaltungs- und Steuerservice für 150,- Euro im Monat in ganz Spanien. Dann müssen Sie sich in dieser Hinsicht um nichts mehr kümmern. Aktuell: Steuern 2011
Dieser Text wurde von RA D.Luickhardt erstellt. Die Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Beitrag ersetzt keine Einzelfallberatung. Stand: Oktober 2011 |
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