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ZEC - Zona Especial CanariasFirmengründung in Spanien – Firmengründung ZEC Kanarische Inseln Gesetzesänderung vom 29.12.2006 Die Niedrigbesteuerung im Rahmen der ZEC wird bis zum 31.12.2019 aufrechterhalten. Zahlen Sie nur 4% statt 35 % Körperschaftssteuer in Spanien und unterstützen Sie dabei die wirtschaftliche Entwicklung der Kanarischen Inseln. Unsere Kanzlei bietet zu Ihrer Unterstützung folgenden langfristigen Service an:
Desweiteren bieten wir die Fiskalvertretung in Spanien an. Die Beratungssprachen sind deutsch, spanisch, englisch und tschechisch. Auszugsweise einige Vorteile der ZEC:
Rechtslage: März 2007 |
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